Der ORF-Beitrag beträgt 2026 grundsätzlich 15,30 Euro pro Monat und Hauptwohnsitz. In einigen Bundesländern kommt eine zusätzliche Landesabgabe hinzu. Dadurch entstehen je nach Wohnort jährliche Kosten zwischen 183,60 Euro und 240 Euro.
Bezahlt wird nicht pro Person und auch nicht pro Fernsehgerät, sondern grundsätzlich einmal pro beitragspflichtiger Hauptwohnsitzadresse. Für reine Nebenwohnsitze fällt kein ORF-Beitrag an. Unter bestimmten Voraussetzungen ist außerdem eine vollständige Befreiung möglich.
Dieser Überblick zeigt, wie hoch der ORF-Beitrag 2026 in den einzelnen Bundesländern ist, wer bezahlen muss, welche Befreiungsgrenzen gelten und was bei einem Umzug oder einer Haushaltszusammenlegung zu beachten ist.
ORF-Beitrag 2026: Das Wichtigste im Überblick
| Thema | Regelung 2026 |
|---|---|
| Grundbeitrag | 15,30 Euro pro Monat |
| Abrechnung | Einmal pro Hauptwohnsitzadresse |
| Jahreskosten | 183,60 bis 240 Euro |
| Geräte erforderlich? | Nein |
| Fernseher oder Radio vorhanden? | Für die Beitragspflicht unerheblich |
| Nebenwohnsitz | Nicht beitragspflichtig |
| Wohngemeinschaft | Grundsätzlich nur ein Beitrag pro Adresse |
| Ratenzahlung | Zwei oder sechs Teilbeträge mit SEPA-Lastschrift |
| Befreiung | Bei Anspruchsgrundlage und niedrigem Haushaltseinkommen |
| Strom-Sozialtarif | Seit 1. April 2026 teilweise mit der ORF-Befreiung verbunden |
Der ORF-Beitrag ersetzt seit dem 1. Januar 2024 die frühere GIS-Gebühr. Entscheidend ist seither nicht mehr, ob ein empfangsbereites Radio oder Fernsehgerät vorhanden ist. Die Beitragspflicht knüpft an den Hauptwohnsitz an.
Wie hoch ist der ORF-Beitrag 2026?
Der österreichweit einheitliche Grundbeitrag beträgt 15,30 Euro monatlich. Burgenland, Kärnten, Steiermark und Tirol erheben zusätzlich eine Landesabgabe.
ORF-Beitrag 2026 nach Bundesland
| Bundesland | ORF-Beitrag | Landesabgabe | Gesamt pro Monat | Gesamt pro Jahr |
| Wien | 15,30 € | 0,00 € | 15,30 € | 183,60 € |
| Niederösterreich | 15,30 € | 0,00 € | 15,30 € | 183,60 € |
| Burgenland | 15,30 € | 4,60 € | 19,90 € | 238,80 € |
| Oberösterreich | 15,30 € | 0,00 € | 15,30 € | 183,60 € |
| Salzburg | 15,30 € | 0,00 € | 15,30 € | 183,60 € |
| Steiermark | 15,30 € | 4,70 € | 20,00 € | 240,00 € |
| Kärnten | 15,30 € | 4,60 € | 19,90 € | 238,80 € |
| Tirol | 15,30 € | 3,10 € | 18,40 € | 220,80 € |
| Vorarlberg | 15,30 € | 0,00 € | 15,30 € | 183,60 € |
Die Steiermark hat damit 2026 mit 240 Euro pro Jahr den höchsten Gesamtbetrag. In Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg beträgt die Jahresbelastung jeweils 183,60 Euro.
Wer muss den ORF-Beitrag bezahlen?
Der ORF-Beitrag wird für jede Adresse eingehoben, an der mindestens eine volljährige Person mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Dabei gelten folgende Grundregeln:
- Pro Hauptwohnsitzadresse wird grundsätzlich nur ein ORF-Beitrag verrechnet.
- Die Anzahl der dort lebenden Personen verändert die Beitragshöhe nicht.
- Der Besitz eines Fernsehers oder Radios ist nicht erforderlich.
- Auch Haushalte, die keine Programme des ORF nutzen, sind beitragspflichtig.
- Reine Nebenwohnsitze bleiben beitragsfrei.
- Für Unternehmen gelten eigene Bestimmungen.
Leben mehrere Erwachsene in einer Wohnung, muss daher nicht jede Person einen eigenen Beitrag bezahlen. Entscheidend ist die Adresse des gemeinsamen Hauptwohnsitzes.
Muss man ohne Fernseher ORF-Beitrag bezahlen?
Ja. Der ORF-Beitrag ist unabhängig davon zu bezahlen, ob sich in der Wohnung ein Fernseher, Radio, Computer oder ein anderes Empfangsgerät befindet.
Auch folgende Argumente heben die Beitragspflicht nicht auf:
- Es wird kein ORF geschaut.
- Es besteht kein Fernsehanschluss.
- Es gibt keinen Kabel- oder Satellitenanschluss.
- Es wird ausschließlich über andere Anbieter ferngesehen.
- Im Haushalt befindet sich überhaupt kein Empfangsgerät.
Die frühere gerätebezogene GIS-Regelung wurde durch eine haushaltsbezogene Abgabe ersetzt. Maßgeblich ist daher der Hauptwohnsitz und nicht die tatsächliche Mediennutzung.
Muss für einen Nebenwohnsitz bezahlt werden?
Für eine Adresse, an der ausschließlich ein Nebenwohnsitz gemeldet ist, fällt kein ORF-Beitrag an.
Das betrifft beispielsweise eine zusätzliche Wohnung, die nicht als Hauptwohnsitz verwendet wird. Voraussetzung ist, dass an dieser Adresse keine andere volljährige Person ihren Hauptwohnsitz angemeldet hat.
Sobald mindestens eine volljährige Person die betreffende Adresse als Hauptwohnsitz führt, kann sie beitragspflichtig werden. Die Bezeichnung der Immobilie als Zweitwohnung oder Ferienwohnung allein ist nicht entscheidend. Ausschlaggebend sind die Eintragungen im Zentralen Melderegister.
Wie funktioniert der ORF-Beitrag in einer Wohngemeinschaft?
In einer Wohngemeinschaft wird grundsätzlich nur ein Beitrag pro Hauptwohnsitzadresse eingehoben. Das gilt auch dann, wenn mehrere volljährige Personen dort gemeldet sind.
Die Bewohner können intern vereinbaren, wie die Kosten aufgeteilt werden. Gegenüber der ORF-Beitrags Service GmbH ist jedoch eine Person für die Bezahlung verantwortlich.
Bei fünf Personen in einer Wohngemeinschaft entstehen daher nicht fünf einzelne ORF-Beiträge. Für die gesamte beitragspflichtige Adresse fällt nur der jeweilige Gesamtbetrag des Bundeslandes an.
ORF-Beitrag bei Paaren und gemeinsamen Haushalten
Ziehen zwei bisher getrennt lebende Personen zusammen, muss am gemeinsamen Hauptwohnsitz ebenfalls nur noch ein ORF-Beitrag bezahlt werden.
Ein typischer Fall:
- Person A hat bisher für Wohnung A bezahlt.
- Person B hat bisher für Wohnung B bezahlt.
- Beide melden den Hauptwohnsitz anschließend an derselben Adresse an.
- Für den gemeinsamen Hauptwohnsitz ist danach nur noch ein Beitrag erforderlich.
Die OBS erhält Änderungen der Meldedaten grundsätzlich im Folgemonat von der Meldebehörde. Beim Einzug zu einer Person, die bereits bezahlt, sollte die Änderung zusätzlich der OBS bekannt gegeben werden. Dadurch kann geprüft werden, ob die bisherige Beitragspflicht beendet werden muss.
Was passiert mit dem ORF-Beitrag bei einem Umzug?
Nach einem Umzug muss zuerst der Hauptwohnsitz bei der zuständigen Meldebehörde geändert werden. Die neuen Meldedaten werden anschließend automatisch an die OBS übermittelt.
In der Regel geschieht Folgendes:
- Der alte Hauptwohnsitz wird abgemeldet.
- Der neue Hauptwohnsitz wird angemeldet.
- Die Meldebehörde übermittelt die Änderung im Folgemonat an die OBS.
- Die Beitragsdaten werden an die neue Wohnsituation angepasst.
Besondere Aufmerksamkeit ist erforderlich, wenn an der neuen Adresse bereits eine andere Person den ORF-Beitrag bezahlt. In diesem Fall kann eine zusätzliche Mitteilung an die OBS notwendig sein, damit nicht vorübergehend zwei Personen für denselben Haushalt vorgeschrieben werden.
Wie kann der ORF-Beitrag bezahlt werden?
Der ORF-Beitrag wird grundsätzlich für ein Kalenderjahr im Voraus vorgeschrieben.
Zahlung mit Erlagschein oder Online-Banking
Bei Zahlung mittels Erlagschein beziehungsweise SEPA-Zahlungsanweisung ist der gesamte Jahresbetrag grundsätzlich auf einmal zu bezahlen.
Für die Steiermark bedeutet das beispielsweise eine Jahreszahlung von 240 Euro.
Zahlung mit SEPA-Lastschrift
Mit einer Einzugsermächtigung kann zwischen folgenden Varianten gewählt werden:
- sechs Abbuchungen pro Jahr,
- zwei Abbuchungen pro Jahr,
- eine jährliche Abbuchung.
Die Teilzahlung in sechs oder zwei Beträgen ist für neue Zahlungspflichtige grundsätzlich nur mit einer SEPA-Lastschrift möglich.
Beispiele für die Steiermark
| Zahlungsweise | Betrag |
| Sechs Teilbeträge | 6 × 40,00 € |
| Zwei Teilbeträge | 2 × 120,00 € |
| Jahreszahlung | 240,00 € |
Beispiele für Wien
| Zahlungsweise | Betrag |
| Sechs Teilbeträge | 6 × 30,60 € |
| Zwei Teilbeträge | 2 × 91,80 € |
| Jahreszahlung | 183,60 € |
Wer kann 2026 vom ORF-Beitrag befreit werden?
Eine Befreiung ist möglich, wenn zwei zentrale Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die antragstellende Person gehört einer gesetzlich anerkannten Anspruchsgruppe an.
- Das gesamte Haushaltsnettoeinkommen überschreitet den geltenden Befreiungsrichtsatz nicht.
Zu den möglichen Anspruchsgruppen zählen unter anderem Personen mit:
- Pensionsbezug,
- Pflegegeld,
- Arbeitslosengeld oder bestimmten AMS-Leistungen,
- Sozialhilfe oder Mindestsicherung,
- Studienbeihilfe,
- sozialer Hilfsbedürftigkeit,
- Gehörlosigkeit oder schwerer Hörbehinderung,
- bestimmten sonstigen öffentlichen Unterstützungsleistungen.
Eine niedrige Einkommenshöhe allein reicht für die ORF-Beitragsbefreiung grundsätzlich nicht aus. Zusätzlich muss eine gesetzlich anerkannte Anspruchsgrundlage vorliegen.
Einkommensgrenzen für die ORF-Befreiung 2026
Für Anträge ab dem 1. Januar 2026 gelten folgende monatliche Befreiungsrichtsätze:
| Personen im Haushalt | Maximales Haushaltsnettoeinkommen |
| Eine Person | 1.465,40 € |
| Zwei Personen | 2.311,81 € |
| Jede weitere Person | zusätzlich 226,11 € |
Bei drei Personen liegt der Richtwert damit bei:
2.311,81 Euro + 226,11 Euro = 2.537,92 Euro pro Monat
Bei vier Personen ergibt sich:
2.537,92 Euro + 226,11 Euro = 2.764,03 Euro pro Monat
Für die Berechnung wird das Einkommen aller Personen betrachtet, die im gemeinsamen Haushalt leben.
Welche Einnahmen zählen zum Haushaltsnettoeinkommen?
Berücksichtigt werden insbesondere:
- Löhne und Gehälter,
- Pensionen,
- Arbeitslosengeld und andere AMS-Leistungen,
- Krankengeld,
- Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung,
- weitere steuerlich relevante Einkünfte.
Nicht jede Zahlung wird automatisch als Einkommen behandelt. Pflegegeld und Unfallrenten werden laut OBS beispielsweise nicht als Einkommen berücksichtigt. Auch bestimmte zweckgebundene Leistungen können von der Einkommensberechnung ausgenommen sein.
Welche Ausgaben können bei der Befreiung berücksichtigt werden?
Liegt das Einkommen über dem Richtwert, können bestimmte abzugsfähige Belastungen die Berechnungsgrundlage reduzieren.
Dazu gehören insbesondere:
- anerkannte außergewöhnliche Belastungen,
- bestimmte Sonderausgaben,
- Wohnkosten,
- nachgewiesene Krankheits- oder Pflegekosten.
Bei Wohnkosten wird grundsätzlich ein Pauschalbetrag von 500 Euro berücksichtigt. Liegt der tatsächliche anrechenbare Mietaufwand höher, kann der höhere Betrag bei entsprechendem Nachweis herangezogen werden.
Ein Antrag kann daher auch dann sinnvoll sein, wenn das Einkommen zunächst geringfügig über dem allgemeinen Richtwert liegt.
Wie wird die ORF-Befreiung beantragt?
Die Befreiung muss bei der ORF-Beitrags Service GmbH beantragt werden. Sie wird nicht automatisch allein aufgrund eines niedrigen Einkommens gewährt.
Benötigt werden in der Regel:
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag,
- Nachweis über die Anspruchsgrundlage,
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder,
- gegebenenfalls Nachweise über abzugsfähige Ausgaben,
- bei Beantragung von Stromunterstützungen die Zählpunktnummer.
Die Befreiung kann je nach Voraussetzungen für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren bewilligt werden. Ändern sich Einkommen, Haushaltsgröße oder Anspruchsgrundlage, müssen diese Änderungen berücksichtigt beziehungsweise gemeldet werden.
ORF-Befreiung und Strom-Sozialtarif seit April 2026
Seit dem 1. April 2026 ist die ORF-Beitragsbefreiung für viele Haushalte mit einer zusätzlichen Entlastung verbunden.
Haushalte mit einer aufrechten Befreiung können grundsätzlich auch Anspruch auf den neuen Strom-Sozialtarif haben. Der Sozialtarif soll den Energiepreis für anspruchsberechtigte Haushalte begrenzen. Bestimmte Personengruppen, insbesondere Studierende, sind von dieser Verbindung ausgenommen.
Liegt der OBS bereits die Strom-Zählpunktnummer vor, kann die Weiterleitung an den Stromlieferanten automatisch erfolgen. Fehlt die Nummer, muss sie nachgereicht werden. Die Zählpunktnummer steht auf der Stromrechnung oder im Netzzugangsvertrag und ist nicht mit der Nummer auf dem Stromzähler zu verwechseln.
Zusätzlich können über den kombinierten Antrag weitere Entlastungen geprüft werden:
- Befreiung vom ORF-Beitrag,
- Strom-Sozialtarif,
- Befreiung von bestimmten EAG-Kosten,
- Zuschuss zum Fernsprechentgelt.
Was geschieht bei verspäteter Zahlung?
Wird der vorgeschriebene ORF-Beitrag nicht fristgerecht bezahlt, können zusätzliche Kosten und weitere Zahlungsaufforderungen entstehen.
Bei einer Überweisung müssen insbesondere folgende Angaben stimmen:
- vollständiger Betrag,
- korrekte Zahlungsreferenz,
- richtige Empfängerdaten,
- Einhaltung der Zahlungsfrist.
Eine Zahlung ohne korrekte Referenz kann möglicherweise nicht automatisch dem richtigen Beitragskonto zugeordnet werden. Bei Zahlungsschwierigkeiten sollte daher nicht lediglich ein beliebiger Teilbetrag überwiesen werden. Eine zulässige Teilzahlung wird regulär über die SEPA-Lastschrift eingerichtet.
Häufige Fehler beim ORF-Beitrag
Fernsehlosigkeit als Abmeldegrund angeben
Der fehlende Fernseher beendet die Beitragspflicht nicht. Entscheidend ist der Hauptwohnsitz.
Nebenwohnsitz und Hauptwohnsitz verwechseln
Ein reiner Nebenwohnsitz ist beitragsfrei. Ist jedoch eine andere volljährige Person dort mit Hauptwohnsitz gemeldet, kann für die Adresse trotzdem eine Beitragspflicht bestehen.
Nach dem Zusammenziehen doppelt bezahlen
Ziehen zwei bisher getrennt beitragspflichtige Personen zusammen, sollte geprüft werden, ob noch zwei Beitragskonten aktiv sind.
Befreiung ohne Einkommensnachweise beantragen
Die OBS benötigt grundsätzlich die Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen.
Stromzählernummer statt Zählpunktnummer angeben
Für den Strom-Sozialtarif und die EAG-Kostenbefreiung wird die Zählpunktnummer aus der Stromrechnung benötigt. Die direkt am Zähler aufgedruckte Gerätenummer reicht nicht aus.
Kostenpflichtige Vermittlungsseiten verwenden
Anträge, Änderungen und Auskünfte der OBS sind kostenlos. Die OBS warnt vor externen Internetportalen, die für solche Leistungen Gebühren verlangen.
Häufig gestellte Fragen zum ORF-Beitrag 2026
Wie hoch ist der ORF-Beitrag 2026?
Der Grundbeitrag beträgt 15,30 Euro monatlich beziehungsweise 183,60 Euro jährlich. In Burgenland, Kärnten, Steiermark und Tirol kommt eine Landesabgabe hinzu.
Wie hoch ist der ORF-Beitrag in der Steiermark 2026?
In der Steiermark beträgt der Gesamtbeitrag 20 Euro monatlich beziehungsweise 240 Euro jährlich.
Muss jeder Erwachsene im Haushalt bezahlen?
Nein. Der ORF-Beitrag wird grundsätzlich nur einmal pro beitragspflichtiger Hauptwohnsitzadresse eingehoben.
Muss ich ohne Fernseher ORF-Beitrag bezahlen?
Ja. Der Besitz oder die Nutzung eines Fernsehers, Radios oder anderen Empfangsgeräts spielt keine Rolle.
Muss ich für eine Zweitwohnung bezahlen?
Nicht, wenn an der Adresse ausschließlich ein Nebenwohnsitz besteht. Ist dort eine andere volljährige Person mit Hauptwohnsitz gemeldet, kann die Adresse beitragspflichtig sein.
Kann ich den ORF-Beitrag monatlich bezahlen?
Eine monatliche Zahlung ist regulär nicht vorgesehen. Mit SEPA-Lastschrift kann der Jahresbetrag auf zwei oder sechs Abbuchungen verteilt werden.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für eine Person?
Der Befreiungsrichtsatz beträgt 2026 für einen Einpersonenhaushalt 1.465,40 Euro monatlich.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für zwei Personen?
Für einen Zweipersonenhaushalt beträgt der Richtwert 2.311,81 Euro monatlich.
Reicht ein niedriges Einkommen für die Befreiung?
Grundsätzlich nein. Neben der Einkommensgrenze muss normalerweise auch eine gesetzlich anerkannte Anspruchsgrundlage vorliegen.
Gilt die Befreiung automatisch für den Strom-Sozialtarif?
Seit 1. April 2026 können viele Haushalte mit aufrechter ORF-Befreiung auch den Strom-Sozialtarif erhalten. Dafür muss die korrekte Strom-Zählpunktnummer vorliegen. Bestimmte Personengruppen sind ausgenommen.
Muss der ORF-Beitrag nach einem Umzug neu angemeldet werden?
Die OBS erhält die geänderten Meldedaten grundsätzlich automatisch im Folgemonat. Beim Einzug in einen Haushalt, für den bereits bezahlt wird, sollte die OBS zusätzlich informiert werden.
Fazit zum ORF-Beitrag 2026
Der ORF-Beitrag beträgt 2026 je nach Bundesland zwischen 183,60 Euro und 240 Euro pro Jahr. Am teuersten ist er in der Steiermark, während fünf Bundesländer keine zusätzliche Landesabgabe einheben.
Bezahlt wird einmal pro Hauptwohnsitzadresse. Ob ein Fernseher vorhanden ist oder Programme des ORF genutzt werden, ist nicht relevant. Reine Nebenwohnsitze sind hingegen beitragsfrei.
Besonders wichtig ist die Befreiungsmöglichkeit für Haushalte mit niedrigem Einkommen und anerkannter Anspruchsgrundlage. Seit April 2026 kann eine aufrechte ORF-Befreiung zusätzlich den Zugang zum Strom-Sozialtarif und zu weiteren Entlastungen eröffnen.
Stand: 10. Juli 2026
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