Erdbeermarmelade, Marillenmarmelade und Himbeermarmelade dürfen in Österreich wieder offiziell so heißen. Seit dem 14. Juni 2026 gelten neue Vorschriften für die Bezeichnung und Zusammensetzung von Marmeladen, Konfitüren und Gelees.
Damit endet eine sprachliche Besonderheit, die im Alltag regelmäßig für Verwirrung gesorgt hat. Während die Menschen in Österreich seit Generationen von Marillenmarmelade sprachen, musste auf vielen industriell hergestellten Produkten stattdessen „Marillenkonfitüre“ stehen. Der Begriff Marmelade war nach den bisherigen harmonisierten Vorgaben grundsätzlich Produkten aus Zitrusfrüchten vorbehalten.
Die neue österreichische Konfitürenverordnung erlaubt nun, die Bezeichnung Marmelade alternativ zu Konfitüre zu verwenden. Gleichzeitig wurden die Anforderungen an den Fruchtgehalt angehoben. Für Konsumenten bedeutet das verständlichere Bezeichnungen und bei vielen Produkten einen höheren vorgeschriebenen Mindestanteil an Früchten.
Das Wichtigste zur neuen Marmeladenregelung
| Frage | Regelung seit 14. Juni 2026 |
|---|---|
| Darf Erdbeermarmelade wieder Marmelade heißen? | Ja |
| Darf Marillenmarmelade wieder Marmelade heißen? | Ja |
| Darf Himbeermarmelade wieder Marmelade heißen? | Ja |
| Muss weiterhin „Konfitüre“ verwendet werden? | Nein, Marmelade kann alternativ verwendet werden |
| Ist „Konfitüre“ weiterhin erlaubt? | Ja |
| Was gilt für hochwertige Produkte? | „Konfitüre extra“ oder „Marmelade extra“ |
| Wie hoch ist der allgemeine Mindestfruchtgehalt? | 450 Gramm pro Kilogramm |
| Wie hoch ist er bei „extra“? | 500 Gramm pro Kilogramm |
| Was gilt für Orangenprodukte? | Bezeichnungen wie Zitrusmarmelade oder Orangenmarmelade |
| Dürfen alte Verpackungen weiter verkauft werden? | Ja, wenn sie vor dem 14. Juni 2026 gekennzeichnet wurden |
Warum hieß Erdbeermarmelade bisher offiziell Konfitüre?
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird in Österreich nahezu jeder süße, gelierte Brotaufstrich aus Früchten als Marmelade bezeichnet. Das gilt insbesondere für:
- Marillenmarmelade
- Erdbeermarmelade
- Himbeermarmelade
- Ribiselmarmelade
- Zwetschkenmarmelade
Die bisherige europäische Regelung verwendete den Begriff Marmelade jedoch in einem wesentlich engeren Sinn. Er war grundsätzlich für Erzeugnisse aus Zitrusfrüchten vorgesehen. Produkte aus Erdbeeren, Marillen oder Himbeeren mussten im Handel daher überwiegend als Konfitüre oder Konfitüre extra bezeichnet werden.
Im österreichischen Alltag wirkte das unnatürlich. Kaum jemand bestellte eine mit Marillenkonfitüre gefüllte Krapfenvariante oder sprach beim Frühstück von Erdbeerkonfitüre. Das traditionelle österreichische Wort blieb Marmelade.
Die EU-Richtlinie 2024/1438 ermöglichte den Mitgliedstaaten schließlich, die Bezeichnung Marmelade auch für Produkte aus anderen Früchten zuzulassen. Österreich setzte diese Möglichkeit mit der im März 2026 veröffentlichten Änderung der Konfitürenverordnung um. Die neuen Regeln sind seit dem 14. Juni 2026 anzuwenden.
Darf Marmelade jetzt wieder Marmelade heißen?
Ja. Seit dem 14. Juni 2026 darf in Österreich anstelle der Bezeichnung Konfitüre auch die Bezeichnung Marmelade verwendet werden.
Aus einer Erdbeerkonfitüre kann auf dem Etikett somit eine Erdbeermarmelade werden. Gleiches gilt etwa für Marillen, Himbeeren, Brombeeren, Heidelbeeren oder Zwetschken.
Hersteller sind allerdings nicht verpflichtet, ihre Produkte umzubenennen. Beide Bezeichnungen bleiben zulässig:
- Erdbeerkonfitüre
- Erdbeermarmelade
- Marillenkonfitüre
- Marillenmarmelade
- Himbeerkonfitüre
- Himbeermarmelade
Die Rückkehr des Begriffs Marmelade bedeutet daher nicht, dass die Bezeichnung Konfitüre aus den Supermarktregalen verschwindet. Marken können selbst entscheiden, welche der zulässigen Bezeichnungen sie verwenden.
Die Zusammensetzung des Produkts muss unabhängig von der gewählten Bezeichnung weiterhin die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Ein beliebiger Fruchtaufstrich darf nicht allein durch eine werbewirksame Umbenennung zur Marmelade werden.
Was bedeutet Marmelade extra?
Auch bei Produkten der Qualitätsstufe „extra“ wurde die Bezeichnung angepasst. Anstelle von Konfitüre extra darf nun Marmelade extra verwendet werden.
Zulässig sind damit beispielsweise:
- Marillenmarmelade extra
- Erdbeermarmelade extra
- Himbeermarmelade extra
- Heidelbeermarmelade extra
Der Zusatz „extra“ ist nicht nur ein beliebiger Werbebegriff. Er ist an konkrete Anforderungen an die Zusammensetzung gebunden. Im Allgemeinen müssen für ein Kilogramm Marmelade extra mindestens 500 Gramm Fruchtpulpe verwendet werden.
Bei normaler Marmelade beziehungsweise Konfitüre liegt der allgemeine Mindestwert bei 450 Gramm Früchten pro Kilogramm Endprodukt. Für bestimmte Früchte gelten aufgrund ihrer Eigenschaften abweichende Mindestmengen.
Neuer Mindestfruchtgehalt seit 2026
Eine wesentliche Änderung betrifft nicht nur den Namen, sondern auch die Rezeptur. Der allgemeine Mindestfruchtgehalt für Konfitüre beziehungsweise Marmelade wurde erhöht.
Allgemeine Mindestmengen pro Kilogramm
| Produktbezeichnung | Mindestfruchtmenge |
| Konfitüre | 450 g |
| Marmelade | 450 g |
| Konfitüre extra | 500 g |
| Marmelade extra | 500 g |
Vor der Änderung lag der allgemeine Mindestfruchtgehalt bei normaler Konfitüre bei 350 Gramm pro Kilogramm. Seit Juni 2026 sind grundsätzlich mindestens 450 Gramm erforderlich. Der bisherige Mindestwert für Konfitüre extra wurde ebenfalls angehoben und liegt nun allgemein bei 500 Gramm.
Die neuen Mindestmengen sollen zu einem höheren Fruchtanteil beitragen und zugleich die Herstellung von Produkten mit weniger zugesetztem Zucker erleichtern.
Gelten für alle Früchte dieselben Mindestmengen?
Nein. Die Werte von 450 beziehungsweise 500 Gramm gelten allgemein, es bestehen jedoch Ausnahmen für bestimmte Früchte.
Für normale Marmelade oder Konfitüre gelten beispielsweise niedrigere Mindestmengen bei:
- roten und schwarzen Ribiseln
- Vogelbeeren
- Sanddorn
- Hagebutten
- Quitten
- Ingwer
- Passionsfrüchten
- Kaschuäpfeln
Der Grund liegt in den besonderen Eigenschaften dieser Früchte. Manche Sorten haben einen sehr intensiven Geschmack, einen hohen Säuregehalt oder eine Zusammensetzung, die eine Verwendung in denselben Mengen wie Erdbeeren oder Marillen wenig sinnvoll machen würde.
Die Bezeichnung allein erlaubt daher keinen exakten Rückschluss auf den tatsächlichen Fruchtanteil. Entscheidend ist die zusätzliche Mengenangabe auf der Verpackung.
Enthält Marmelade seit 2026 weniger Zucker?
Ein höherer Fruchtgehalt kann ermöglichen, den Anteil an zugesetztem Zucker zu reduzieren. Die neue Regelung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass jedes Glas Marmelade deutlich weniger Zucker enthält.
Die Verordnung verlangt grundsätzlich eine lösliche Trockenmasse von mindestens 45 Prozent. Dazu gehören nicht nur zugesetzte Zuckerarten, sondern auch natürlich in den Früchten vorkommende lösliche Bestandteile. Ausnahmen bestehen unter anderem für Produkte mit zulässiger Kennzeichnung als zuckerreduziert sowie für Produkte, bei denen Zucker teilweise oder vollständig durch Süßungsmittel ersetzt wurde.
Beim Einkauf sollte daher weiterhin die Nährwerttabelle geprüft werden. Relevant ist dort insbesondere die Angabe:
Kohlenhydrate – davon Zucker
Dieser Wert umfasst sowohl den natürlichen Fruchtzucker als auch zugesetzten Zucker. Die Zutatenliste zeigt zusätzlich, welche Zuckerarten verwendet wurden.
Mehr Frucht bedeutet nicht automatisch wenig Zucker
Ein häufiger Irrtum besteht darin, den Fruchtanteil direkt mit dem Zuckergehalt gleichzusetzen. Ein Produkt mit 60 Prozent Früchten kann weiterhin eine beträchtliche Menge Zucker enthalten.
Um zwei Produkte sinnvoll zu vergleichen, sollten drei Angaben gemeinsam betrachtet werden:
- verwendete Fruchtmenge je 100 Gramm,
- Zuckerwert in der Nährwerttabelle,
- Reihenfolge der Zutaten.
Steht Zucker an erster Stelle der Zutatenliste, bildet er den mengenmäßig größten Bestandteil des Produkts. Stehen die Früchte an erster Stelle, ist ihr Anteil höher als jener jeder einzelnen nachfolgenden Zutat.
Ein höherer Fruchtanteil kann außerdem einen intensiveren Geschmack bewirken. Dadurch benötigen manche Rezepturen weniger zusätzlichen Zucker, um aromatisch zu wirken.
Was gilt jetzt für Orangenmarmelade?
Bei Zitrusfrüchten bestehen eigene Bezeichnungen. Die gesetzliche Definition verwendet den Begriff Zitrusmarmelade.
Für ein Kilogramm Zitrusmarmelade müssen mindestens 200 Gramm Zitrusfrüchte verwendet werden. Davon müssen mindestens 75 Gramm aus dem inneren Teil der Frucht stammen.
Das Wort „Zitrus“ darf durch die konkret verwendete Frucht ersetzt werden. Daher sind beispielsweise folgende Bezeichnungen möglich:
- Orangenmarmelade
- Zitronenmarmelade
- Grapefruitmarmelade
- Mandarinenmarmelade
Bei Zitrusfruchtprodukten ist die bloße alternative Umbenennung einer Konfitüre in Marmelade nicht vorgesehen. Stattdessen gelten die besonderen Vorschriften für Zitrusmarmelade.
Was ist der Unterschied zwischen Marmelade und Konfitüre?
Seit Juni 2026 besteht in Österreich bei den meisten Früchten hinsichtlich der Grundanforderungen kein zwingender Unterschied mehr. Marmelade kann als alternative Bezeichnung für Konfitüre verwendet werden.
Ein Glas kann daher bei unveränderter Rezeptur entweder als Erdbeerkonfitüre oder als Erdbeermarmelade angeboten werden.
Der praktische Unterschied liegt künftig häufig in:
- der sprachlichen Entscheidung des Herstellers,
- der Markenpositionierung,
- regionalen Gewohnheiten,
- der Gestaltung der Verpackung.
In Österreich dürfte die Bezeichnung Marmelade von vielen Menschen als vertrauter und traditioneller wahrgenommen werden. Konfitüre bleibt dennoch eine korrekte und zulässige Bezeichnung.
Was ist der Unterschied zwischen Marmelade und Gelee?
Marmelade beziehungsweise Konfitüre wird grundsätzlich aus Fruchtpulpe oder Fruchtmark hergestellt. Je nach Frucht und Rezeptur können daher feine Fruchtbestandteile enthalten sein.
Gelee wird hingegen aus Fruchtsaft oder wässrigen Fruchtauszügen erzeugt. Es ist üblicherweise klarer und enthält keine größeren Fruchtstücke.
Typische Beispiele sind:
- Ribiselgelee
- Apfelgelee
- Quittengelee
- Holundergelee
Auch beim Gelee wurde der allgemeine Mindestfruchtgehalt beziehungsweise die vorgeschriebene Menge an Fruchtsaft oder Fruchtauszug angehoben. Für Gelee gelten grundsätzlich dieselben allgemeinen Mindestwerte wie für Konfitüre; Gelee extra orientiert sich an den höheren Werten der Qualitätsstufe extra.
Was ist Fruchtaufstrich?
Der Begriff Fruchtaufstrich wird bei zahlreichen Produkten verwendet, deren Rezeptur oder Vermarktung nicht unter eine der reservierten Bezeichnungen der Konfitürenverordnung fällt.
Unter dieser Bezeichnung finden sich sehr unterschiedliche Produkte:
- besonders fruchtreiche Aufstriche,
- zuckerarme Produkte,
- mit alternativen Süßungsmitteln hergestellte Aufstriche,
- gekühlte Produkte,
- Fruchtmischungen mit besonderen Zutaten,
- Erzeugnisse mit Gewürzen oder Aromen.
Die Bezeichnung Fruchtaufstrich allein ist daher kein Qualitätsurteil. Ein Fruchtaufstrich kann erheblich mehr Früchte und weniger Zucker als eine klassische Marmelade enthalten. Er kann aber auch eine lange Zutatenliste aufweisen.
Für die Kaufentscheidung sind Fruchtmenge, Zutatenliste und Nährwertangaben aussagekräftiger als die Produktbezeichnung allein.
Ist Marmelade extra immer die bessere Wahl?
Marmelade extra muss allgemein mehr Früchte enthalten als normale Marmelade. In dieser Hinsicht ist sie höher eingestuft.
Ob sie tatsächlich die bessere Wahl ist, hängt dennoch von mehreren Punkten ab:
- gewünschter Fruchtanteil
- Zuckergehalt
- Konsistenz
- verwendete Fruchtsorte
- Zusatzstoffe
- persönlicher Geschmack
- Preis
Ein hochwertiger Fruchtaufstrich mit 70 Prozent Früchten kann einen höheren Fruchtanteil als eine gesetzeskonforme Marmelade extra besitzen. Umgekehrt bietet die Bezeichnung Marmelade extra eine klar definierte Mindestanforderung, auf die sich Käufer verlassen können.
Dürfen alte Gläser mit der bisherigen Kennzeichnung weiter verkauft werden?
Ja. Produkte, die vor dem 14. Juni 2026 gekennzeichnet wurden und noch den bisherigen Vorschriften entsprechen, dürfen bis zum vollständigen Abbau der vorhandenen Bestände verkauft werden.
Daher werden die alten und neuen Bezeichnungen noch längere Zeit nebeneinander im Handel zu finden sein.
Ein älteres Glas mit der Bezeichnung Marillenkonfitüre ist nicht automatisch veraltet oder mangelhaft. Es kann sich schlicht um eine Verpackung handeln, die vor dem Stichtag produziert und gekennzeichnet wurde.
Auch Hersteller, die weiterhin den Begriff Konfitüre verwenden, müssen ihre Verpackungen nicht allein wegen der neuen Wahlmöglichkeit auf Marmelade umstellen.
Was gilt für selbst gemachte Marmelade?
Wer Marmelade ausschließlich für den eigenen Haushalt einkocht, kann sie selbstverständlich so bezeichnen, wie es dem persönlichen Sprachgebrauch entspricht.
Rechtlich bedeutsam werden Kennzeichnungsvorschriften vor allem dann, wenn Produkte gewerblich oder anderweitig an Konsumenten abgegeben werden. Dazu können je nach konkreter Ausgestaltung auch Verkäufe über Märkte, Hofläden, Onlineshops oder andere kommerzielle Vertriebswege gehören.
Bei selbst gemachter Marmelade für den privaten Gebrauch stehen dagegen Rezeptur, Haltbarkeit und hygienisches Arbeiten im Vordergrund.
Worauf sollte man beim Kauf von Marmelade achten?
Fruchtmenge
Auf der Verpackung wird häufig angegeben, wie viele Gramm Früchte zur Herstellung von 100 Gramm Endprodukt verwendet wurden.
Beispiel:
Hergestellt aus 60 Gramm Früchten je 100 Gramm
Dies entspricht einem Fruchteinsatz von 60 Prozent.
Zuckergehalt
Die Nährwerttabelle zeigt den gesamten Zuckeranteil. Produkte mit ähnlichem Fruchtanteil können sich beim Zuckerwert deutlich unterscheiden.
Reihenfolge der Zutaten
Die Zutaten werden grundsätzlich in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils angeführt. Die erste Zutat ist somit mengenmäßig am stärksten vertreten.
Fruchtsorte
Ein hoher Fruchtanteil ist bei süßen Früchten leichter erreichbar als bei sehr sauren oder intensiv schmeckenden Sorten. Produkte aus Ribiseln, Hagebutten oder Sanddorn sind daher nicht direkt mit Erdbeer- oder Marillenprodukten vergleichbar.
Zusatzstoffe
Je nach Rezeptur können Geliermittel, Säuerungsmittel, Konservierungsstoffe, Süßungsmittel oder weitere Zutaten verwendet werden. Das ist nicht automatisch negativ, sollte aber zur gewünschten Produktart passen.
Neue Regeln gelten auch für Honig und Fruchtsaft
Die Änderung der Marmeladenbezeichnung ist Teil umfassenderer europäischer Frühstücksrichtlinien. Seit dem 14. Juni 2026 gelten in Österreich auch neue Vorschriften für Honig, Fruchtsäfte und bestimmte Milchprodukte.
Bei Honigmischungen müssen künftig die einzelnen Ursprungsländer und ihre prozentuellen Anteile angegeben werden. Die Länder sind in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils aufzuführen.
Bei Fruchtsäften wurden neue Kategorien für zuckerreduzierte Produkte eingeführt. Damit ein Fruchtsaft entsprechend bezeichnet werden darf, muss der natürlich vorkommende Zucker gegenüber einem vergleichbaren Produkt um mindestens 30 Prozent reduziert worden sein.
Zusätzlich wurden Regelungen für die Herstellung und Kennzeichnung laktosefreier eingedickter Milch und Trockenmilch geschaffen.
Häufige Fragen zu Marmelade und Konfitüre
Darf Marillenmarmelade wieder Marmelade heißen?
Ja. Seit dem 14. Juni 2026 darf in Österreich anstelle von Marillenkonfitüre auch die Bezeichnung Marillenmarmelade verwendet werden.
Darf Erdbeermarmelade offiziell so heißen?
Ja. Erdbeermarmelade ist seit Juni 2026 wieder als offizielle alternative Bezeichnung zu Erdbeerkonfitüre zulässig.
Ist Konfitüre jetzt verboten?
Nein. Konfitüre bleibt eine zulässige Bezeichnung. Hersteller können zwischen Konfitüre und Marmelade wählen, sofern das Produkt die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Was ist besser: Marmelade oder Konfitüre?
Seit der neuen Regelung können beide Begriffe dasselbe Produkt beschreiben. Wichtiger als die Bezeichnung sind Fruchtanteil, Zuckergehalt und Zutatenliste.
Was bedeutet Marmelade extra?
Marmelade extra entspricht der bisherigen Konfitüre extra. Sie muss allgemein mindestens 500 Gramm Früchte pro Kilogramm Endprodukt enthalten. Für bestimmte Fruchtsorten gelten abweichende Werte.
Wie viel Frucht muss normale Marmelade enthalten?
Der allgemeine Mindestwert beträgt seit Juni 2026 450 Gramm Früchte pro Kilogramm Endprodukt.
Enthält Marmelade extra weniger Zucker?
Nicht zwingend. Sie enthält allgemein mehr Früchte, der tatsächliche Zuckerwert muss aber anhand der Nährwerttabelle geprüft werden.
Ist Fruchtaufstrich hochwertiger als Marmelade?
Das lässt sich anhand der Bezeichnung nicht allgemein beantworten. Manche Fruchtaufstriche enthalten sehr viel Frucht und wenig Zucker. Andere unterscheiden sich vor allem durch ihre Rezeptur oder Kennzeichnung.
Warum steht noch Konfitüre auf vielen Gläsern?
Die Bezeichnung Konfitüre bleibt erlaubt. Außerdem dürfen vor dem 14. Juni 2026 gekennzeichnete Bestände weiterhin verkauft werden.
Gilt die neue Regelung in ganz Österreich?
Ja. Die Änderung wurde in der österreichischen Konfitürenverordnung umgesetzt und gilt bundesweit.
Fazit: Die Marmelade kehrt offiziell zurück
Seit dem 14. Juni 2026 darf Marmelade in Österreich wieder so heißen, wie sie von einem großen Teil der Bevölkerung ohnehin immer genannt wurde.
Erdbeer-, Marillen- und Himbeerprodukte können nun offiziell als Marmelade bezeichnet werden. Der Begriff Konfitüre bleibt weiterhin erlaubt. Für Zitrusfrüchte gelten eigene Bezeichnungen wie Zitrusmarmelade oder Orangenmarmelade.
Gleichzeitig wurde der allgemeine Mindestfruchtgehalt angehoben. Normale Marmelade beziehungsweise Konfitüre muss nun grundsätzlich mindestens 450 Gramm Früchte pro Kilogramm enthalten. Bei Marmelade extra beziehungsweise Konfitüre extra sind es allgemein mindestens 500 Gramm.
Die neue Bezeichnung schafft mehr sprachliche Klarheit. Beim Einkauf bleibt dennoch der Blick auf Fruchtanteil, Zuckerwert und Zutatenliste entscheidend. Denn der Name auf dem Etikett verrät nur einen Teil dessen, was tatsächlich im Glas steckt.
Stand: 12. Juli 2026
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