Smart Meter in Österreich: Funktionen, Vorteile, Datenschutz und Opt-out erklärt

Smart Meter haben die alten Stromzähler mit Drehscheibe in Österreich nahezu vollständig ersetzt. Ende 2024 waren bereits 96,9 Prozent der betroffenen Zählpunkte mit einem intelligenten Messgerät ausgestattet. Damit wurde das österreichische Ausbauziel von 95 Prozent erreicht und sogar übertroffen.

Doch obwohl die Geräte inzwischen in fast jedem Haushalt installiert sind, bleiben viele Fragen offen:

  • Welche Daten misst ein Smart Meter?
  • Werden automatisch Viertelstundenwerte übertragen?
  • Kann man einen Smart Meter ablehnen?
  • Wer darf die Verbrauchsdaten sehen?
  • Braucht man den Zähler für eine Photovoltaikanlage?
  • Kann der Strom aus der Ferne abgeschaltet werden?
  • Spart ein Smart Meter tatsächlich Geld?

Dieser Ratgeber erklärt die Funktionen intelligenter Stromzähler, die verschiedenen Konfigurationen und die wichtigsten Rechte österreichischer Haushalte.

Das Wichtigste in Kürze

Ein Smart Meter ist ein digitaler Stromzähler, der Verbrauchs- und Einspeisewerte elektronisch erfasst und an den zuständigen Netzbetreiber übermitteln kann.

Die wichtigsten Punkte:

  • Der Smart Meter gehört dem Netzbetreiber, nicht dem Stromlieferanten.
  • Eine manuelle Zählerablesung ist normalerweise nicht mehr erforderlich.
  • Verbrauchswerte können im Onlineportal des Netzbetreibers eingesehen werden.
  • Je nach Konfiguration werden Monats-, Tages- oder Viertelstundenwerte verarbeitet.
  • Ein Opt-out reduziert die intelligenten Funktionen, verhindert aber nicht den Einbau eines digitalen Zählers.
  • Für dynamische Stromtarife, Energiegemeinschaften und manche Netztarife werden Viertelstundenwerte benötigt.
  • Für Einbau und Betrieb werden Haushalten grundsätzlich keine zusätzlichen, separat verrechneten Kosten berechnet.
  • Ein Smart Meter senkt den Stromverbrauch nicht automatisch, kann aber Einsparpotenziale sichtbar machen.

Was ist ein Smart Meter?

Ein Smart Meter ist ein elektronischer Stromzähler mit Kommunikationsfunktion. Im Unterschied zum mechanischen Ferraris-Zähler kann er Messwerte digital speichern, aus der Ferne ausgelesen werden und bestimmte Informationen vom System des Netzbetreibers empfangen.

Gemessen wird vor allem die elektrische Energie in Kilowattstunden. Je nach Konfiguration können zusätzlich zeitlich aufgelöste Verbrauchs- und Einspeisewerte sowie Leistungswerte erfasst werden.

Ein intelligentes Messsystem besteht nicht nur aus dem sichtbaren Zähler im Sicherungskasten. Dazu gehören außerdem:

  • die Kommunikationsverbindung,
  • die Systeme des Netzbetreibers,
  • die Verarbeitung der Messdaten,
  • das Kundenportal,
  • die Weitergabe abrechnungsrelevanter Werte an den Stromlieferanten.

Der Smart Meter kommuniziert mit dem Netzbetreiber. Dieser übermittelt die erforderlichen Messwerte anschließend an den Stromlieferanten, damit dieser die verbrauchte Energie abrechnen kann. Netzbetreiber und Stromlieferant sind häufig zwei unterschiedliche Unternehmen.

Was misst ein Smart Meter?

Ein Smart Meter kann sowohl den aus dem Stromnetz bezogenen Strom als auch die in das Netz eingespeiste Energie messen.

Das ist besonders für Haushalte mit folgenden Anlagen wichtig:

  • Photovoltaikanlage,
  • Balkonkraftwerk mit Einspeisung,
  • Batteriespeicher,
  • Wärmepumpe,
  • Wallbox oder Elektroauto,
  • gemeinschaftliche Erzeugungsanlage,
  • Teilnahme an einer Energiegemeinschaft.

Bei aktivierter detaillierter Messung wird die verbrauchte oder eingespeiste Energie in Viertelstundenintervallen erfasst. Zusätzlich kann der höchste durchschnittliche Leistungsbezug innerhalb einer Viertelstunde festgestellt werden.

Der Verbrauch wird dabei nicht sekündlich als vollständiges Aktivitätsprotokoll übertragen. Ein Viertelstundenwert zeigt lediglich, wie viel elektrische Energie innerhalb dieses Zeitraums verbraucht oder eingespeist wurde.

Welche Vorteile bietet ein Smart Meter?

Keine manuelle Zählerablesung

Der Netzbetreiber kann den Zählerstand aus der Ferne auslesen. Dadurch entfallen in der Regel:

  • Vor-Ort-Ablesungen,
  • Ablesekarten,
  • selbst übermittelte Zählerstände,
  • geschätzte Jahresverbräuche.

Das ist besonders bei einem Umzug, Lieferantenwechsel oder einer Preisänderung hilfreich. Der Verbrauch kann für den jeweiligen Stichtag genauer abgegrenzt werden.

Bessere Verbrauchskontrolle

Netzbetreiber müssen Smart-Meter-Kundinnen und -Kunden Zugriff auf ihre Messwerte ermöglichen. Die Daten werden üblicherweise in einem Onlineportal dargestellt.

Dort können je nach Netzbetreiber unter anderem folgende Informationen verfügbar sein:

  • Tagesverbrauch,
  • Viertelstundenwerte,
  • Monatsvergleiche,
  • Einspeisung einer Photovoltaikanlage,
  • Verbrauchsspitzen,
  • historische Werte,
  • Download der Messdaten,
  • Warnungen bei ungewöhnlichem Verbrauch.

Die Portale werden üblicherweise täglich aktualisiert. Die Werte stehen daher nicht zwingend in Echtzeit zur Verfügung.

Genauere Abrechnung

Preisänderungen, Einzüge, Auszüge und Lieferantenwechsel lassen sich mit digitalen Messwerten genauer abgrenzen.

Bei alten mechanischen Zählern musste der Jahresverbrauch teilweise rechnerisch auf unterschiedliche Zeiträume verteilt werden. Mit zeitlich aufgelösten Messwerten kann stattdessen der tatsächliche Verbrauch des jeweiligen Zeitraums verwendet werden.

Flexible und dynamische Tarife

Ein Smart Meter ermöglicht Stromtarife, bei denen sich der Energiepreis abhängig von der Uhrzeit oder dem aktuellen Börsenstrompreis verändert.

Dazu gehören:

  • Tag-Nacht-Tarife,
  • zeitabhängige Fixpreistarife,
  • Wochenendtarife,
  • dynamische Stromtarife,
  • spezielle Tarife für Wärmepumpen,
  • Ladetarife für Elektroautos.

Solche Tarife können sich lohnen, wenn größere Verbraucher gezielt in günstige Stunden verschoben werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Laden eines Elektroautos,
  • Aufheizen eines Warmwasserspeichers,
  • Betrieb einer Wärmepumpe,
  • Laden eines Batteriespeichers,
  • Waschmaschine und Geschirrspüler.

Ein dynamischer Tarif ist jedoch nicht automatisch günstiger. Bei hohen Börsenpreisen können die Stromkosten zeitweise stark steigen. Sinnvoll sind solche Tarife vor allem bei flexiblem Verbrauch, regelmäßiger Kontrolle und möglichst automatisierter Gerätesteuerung.

Smart Meter und der neue Sommer-Netztarif

Seit dem 1. April 2026 gilt in Österreich der Sommer-Nieder-Arbeitspreis, kurz SNAP.

Bei Haushalten und kleinen Betrieben reduziert sich der Arbeitspreis der Netzentgelte zwischen dem 1. April und dem 30. September täglich von 10:00 bis 16:00 Uhr um 20 Prozent.

Voraussetzung ist eine Messung des Verbrauchs in Viertelstundenintervallen. Der Rabatt wird vom Netzbetreiber automatisch bei der Abrechnung berücksichtigt. Es handelt sich um eine Reduktion des verbrauchsabhängigen Netzentgelts und nicht um einen allgemeinen Rabatt auf die gesamte Stromrechnung.

Geräte mit hohem Stromverbrauch sollten deshalb nach Möglichkeit in die Mittagsstunden verschoben werden:

  • Waschmaschine,
  • Geschirrspüler,
  • Warmwasserboiler,
  • Wärmepumpe,
  • Klimaanlage,
  • Elektroauto,
  • Batteriespeicher.

Besitzer einer Photovoltaikanlage müssen individuell rechnen. Der eigene Netzbezug ist zur Mittagszeit häufig bereits gering, weil ein Teil des Verbrauchs direkt durch die PV-Anlage gedeckt wird.

Welche Smart-Meter-Konfigurationen gibt es?

Die Begriffe rund um Smart Meter werden nicht immer einheitlich verwendet. Grundsätzlich sind drei unterschiedliche Formen der Messung relevant.

Viertelstundenmessung

Bei der detaillierten Messung werden Verbrauch und Einspeisung in Intervallen von 15 Minuten erfasst und für die vorgesehenen Markt- und Abrechnungsprozesse bereitgestellt.

Diese Messung wird unter anderem benötigt für:

  • dynamische Stromtarife,
  • Energiegemeinschaften,
  • gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen,
  • genaue Verbrauchsanalysen,
  • bestimmte Netztarife,
  • detaillierte PV-Auswertungen.

Historisch wurde die Aktivierung der Viertelstundenwerte häufig als Opt-in bezeichnet.

Seit 2026 wird die Viertelstundenmessung schrittweise stärker zur Standardkonfiguration. Bei einem Jahresverbrauch von mehr als 5.000 Kilowattstunden wird grundsätzlich bereits viertelstündlich gemessen. Bei Haushalten zwischen 1.500 und 5.000 Kilowattstunden ist eine entsprechende Umstellung ab dem 1. Januar 2027 vorgesehen. Haushalte können die detaillierte Messung vielfach bereits vorher im Portal oder beim Netzbetreiber aktivieren.

Tageswertmessung

Bei dieser Konfiguration wird für jeden Tag ein Verbrauchswert gebildet.

Tageswerte ermöglichen:

  • einen Vergleich verschiedener Tage,
  • eine bessere Kontrolle als ein einzelner Jahreswert,
  • eine zeitnahe Verbrauchsanalyse,
  • eine genauere Verbrauchsabgrenzung.

Für dynamische Tarife und Energiegemeinschaften reichen reine Tageswerte jedoch nicht aus.

Opt-out

Bei einem Opt-out werden die intelligenten Funktionen des Zählers eingeschränkt.

Wichtig: Ein Opt-out bedeutet nicht, dass der alte mechanische Ferraris-Zähler behalten werden kann. Der Zähler steht im Eigentum des Netzbetreibers. Dieser entscheidet grundsätzlich, welches technisch geeignete Gerät eingebaut wird.

Verbraucher können daher nicht den digitalen Zähler selbst ablehnen, sondern nur bestimmten erweiterten Mess- und Kommunikationsfunktionen widersprechen.

Der genaue Umfang des Opt-outs hängt inzwischen auch von der Zählergeneration und den anwendbaren Übergangsregelungen ab. Bei bestehenden Geräten werden detaillierte Tages- und Viertelstundenwerte eingeschränkt beziehungsweise deaktiviert. Notwendige Zählerstände dürfen weiterhin für Abrechnung, Lieferantenwechsel oder Preisabgrenzungen ausgelesen werden.

Die Konfiguration muss am Gerät erkennbar sein. Ein Opt-out kann später wieder geändert werden.

Kann man den Einbau eines Smart Meters ablehnen?

Ein Recht auf den dauerhaften Erhalt eines mechanischen Ferraris-Zählers besteht grundsätzlich nicht.

Der Stromzähler gehört dem Netzbetreiber. Dieser muss für eine korrekte und gesetzeskonforme Messung sorgen und darf einen mechanischen Zähler durch ein digitales Gerät ersetzen.

Möglich ist allerdings ein Opt-out gegen bestimmte Smart-Meter-Funktionen. Der Netzbetreiber muss das digitale Messgerät dann entsprechend konfigurieren.

Das bedeutet:

EntscheidungErgebnis
Smart Meter vollständig ablehnengrundsätzlich nicht möglich
Alten Ferraris-Zähler verlangengrundsätzlich nicht möglich
Viertelstundenmessung aktivierenmöglich und teilweise erforderlich
Erweiterte Funktionen einschränkenüber Opt-out möglich
Opt-out später widerrufenmöglich
Konfiguration kontrollierenmuss am Gerät beziehungsweise im Portal erkennbar sein

Was kostet ein Smart Meter?

Für die Installation und den normalen Betrieb eines Smart Meters fallen für Haushalte grundsätzlich keine zusätzlichen direkten Kosten an.

Die Kosten des Messwesens und der Netzinfrastruktur werden über regulierte Mess- und Netzentgelte finanziert. Diese Entgelte bestanden bereits vor der Einführung intelligenter Zähler und werden von der E-Control festgelegt beziehungsweise kontrolliert.

Unzutreffend ist daher die Behauptung, dass sich durch den Zählertausch automatisch die persönliche „Zählermiete“ verdoppelt oder vervierfacht.

Zusätzliche Kosten können in Einzelfällen entstehen, wenn beispielsweise:

  • der Zählerplatz technisch umgebaut werden muss,
  • eine private Elektroanlage mangelhaft ist,
  • eine zusätzliche Messeinrichtung erforderlich wird,
  • auf Wunsch besondere Arbeiten durchgeführt werden.

Solche Kosten betreffen nicht automatisch jeden Smart-Meter-Tausch.

Spart ein Smart Meter Strom?

Ein Smart Meter spart selbst keinen Strom. Er misst lediglich den Verbrauch und stellt detailliertere Informationen bereit.

Eine Ersparnis entsteht erst, wenn die Daten tatsächlich genutzt werden. Typische Einsparpotenziale sind:

  • dauerhaft laufende Geräte erkennen,
  • ungewöhnlich hohen Nachtverbrauch finden,
  • defekte Kühlgeräte identifizieren,
  • elektrische Warmwasserbereitung optimieren,
  • Ladezeiten eines Elektroautos verschieben,
  • Verbrauch an günstigere Tarifzeiten anpassen,
  • unnötige Standby-Verbraucher reduzieren.

Wer nur einmal im Jahr auf die Stromrechnung schaut und sein Verbrauchsverhalten nicht verändert, spart durch den Einbau allein normalerweise nichts.

Smart Meter und Photovoltaik

Bei einer Photovoltaikanlage muss zwischen Strombezug und Einspeisung unterschieden werden.

Der Smart Meter misst:

  • wie viel Strom aus dem Netz bezogen wird,
  • wie viel überschüssiger Solarstrom in das Netz eingespeist wird.

Der direkt im Haushalt verbrauchte Solarstrom fließt nicht durch den öffentlichen Netzanschlusspunkt. Er wird daher nicht vollständig aus Bezug und Einspeisung des Smart Meters ersichtlich.

Beispiel:

Die Photovoltaikanlage erzeugt 5 Kilowatt. Der Haushalt verbraucht gleichzeitig 2 Kilowatt.

  • 2 Kilowatt werden direkt im Haus genutzt.
  • 3 Kilowatt werden in das Netz eingespeist.
  • Der Smart Meter erfasst am Netzanschlusspunkt die Einspeisung von 3 Kilowatt.

Für eine vollständige Darstellung von PV-Erzeugung, Eigenverbrauch, Batteriespeicherung und Netzeinspeisung werden zusätzlich die Daten des Wechselrichters oder eines separaten Energiemanagementsystems benötigt.

Smart Meter und Energiegemeinschaften

Für die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft ist ein Smart Meter mit Viertelstundenmessung erforderlich.

Der Netzbetreiber muss feststellen können:

  • wie viel Energie innerhalb jeder Viertelstunde erzeugt wurde,
  • welchen Anteil die einzelnen Mitglieder erhalten,
  • wie hoch der verbleibende Netzbezug ist,
  • wie viel Überschuss eingespeist wurde.

Ohne diese zeitgleiche Zuordnung wäre keine korrekte Abrechnung innerhalb der Energiegemeinschaft möglich.

Hat ein zukünftiges Mitglied noch keinen geeigneten Smart Meter, muss der Netzbetreiber das Gerät grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten bereitstellen.

Datenschutz: Welche Daten entstehen?

Stromverbrauchsdaten sind personenbezogene Daten. Aus detaillierten Verbrauchsverläufen können unter Umständen Rückschlüsse auf Gewohnheiten gezogen werden.

Erkennbar sein können beispielsweise:

  • typische Anwesenheitszeiten,
  • längere Abwesenheiten,
  • regelmäßige Ladezeiten eines Elektroautos,
  • Nutzung elektrischer Heizsysteme,
  • ungewöhnlich hohe Verbrauchsspitzen.

Ein Viertelstundenwert zeigt jedoch nicht unmittelbar, welches konkrete Gerät eingeschaltet wurde. Dafür wären zusätzliche Messungen, technische Analysen oder Daten aus dem Haushalt erforderlich.

Netzbetreiber müssen beim Betrieb intelligenter Messgeräte die datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen einhalten. Messwerte dürfen nicht beliebig verwendet oder frei an Dritte weitergegeben werden.

Der Stromlieferant erhält jene Daten, die er für Vertrag, Tarif und Abrechnung benötigt. Weitere Dienstleister oder Betreiber einer Energiegemeinschaft erhalten detaillierte Werte nur im Rahmen der dafür vorgesehenen Freigaben und Prozesse.

Können Smart Meter gehackt werden?

Wie jedes digital vernetzte System besitzt auch eine Smart-Meter-Infrastruktur theoretische Sicherheitsrisiken.

Betroffen sein könnten:

  • Kommunikationsverbindungen,
  • zentrale IT-Systeme,
  • Kundenportale,
  • Benutzerkonten,
  • Software des Messsystems.

Daraus folgt jedoch nicht, dass ein Smart Meter offen über das normale Heim-WLAN erreichbar wäre. Die Geräte verwenden je nach Netzbetreiber eigene Kommunikationstechnologien, beispielsweise Powerline oder Mobilfunkverbindungen.

Für Verbraucher ist vor allem der Schutz des Kundenportals wichtig:

  • starkes, einzigartiges Passwort verwenden,
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren, sofern verfügbar,
  • Zugangsdaten nicht weitergeben,
  • Freigaben für Drittanbieter regelmäßig kontrollieren,
  • verdächtige Verbrauchsdaten dem Netzbetreiber melden.

Kann der Strom aus der Ferne abgeschaltet werden?

Viele Smart Meter besitzen technisch eine Funktion zur Fernabschaltung oder Leistungsbegrenzung. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Netzbetreiber den Strom ohne Verfahren und ohne Vorwarnung beliebig abschalten darf.

Vor einer Abschaltung wegen Zahlungsverzugs müssen in Österreich mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören insbesondere wiederholte Mahnungen, Zahlungsfristen und eine ausdrückliche Abschaltungsandrohung. Eine Abschaltung darf außerdem nicht an einem Freitag oder unmittelbar vor einem gesetzlichen Feiertag erfolgen.

Bei klassischen Opt-out-Konfigurationen können Fernabschaltung und Leistungsbegrenzung deaktiviert sein. Für neuere Zählergenerationen gelten die jeweiligen gesetzlichen und technischen Vorgaben.

Was tun bei falschen oder fehlenden Messwerten?

Fehlen Werte im Kundenportal oder erscheinen Verbrauchsspitzen unplausibel, sollte systematisch vorgegangen werden.

1. Anzeige am Zähler kontrollieren

Der physische Zählerstand sollte mit dem letzten Wert im Portal und auf der Rechnung verglichen werden.

2. Zeitliche Verzögerung berücksichtigen

Smart-Meter-Portale zeigen Werte normalerweise nicht sekundengenau an. Daten können erst am Folgetag oder nach einer technischen Nachübertragung erscheinen.

3. Verbrauchszeitraum kontrollieren

Bei Tages- und Viertelstundenwerten muss geprüft werden, ob Datum, Uhrzeit und Sommerzeit korrekt interpretiert wurden.

4. Netzbetreiber kontaktieren

Für Messgerät, Kommunikation, Zählerstand und Kundenportal ist der Netzbetreiber zuständig.

Der Stromlieferant ist dagegen für Tarif, Energiepreis, Teilzahlungsbetrag und Rechnungslegung verantwortlich.

5. Unterlagen sichern

Bei einer Reklamation sollten folgende Informationen dokumentiert werden:

  • Zählernummer,
  • aktueller Zählerstand,
  • Fotos des Displays,
  • Screenshots aus dem Portal,
  • betroffener Zeitraum,
  • Rechnung,
  • auffällige Verbrauchswerte.

Was ist Smart Meter 2.0?

Die erste Generation der österreichischen Smart Meter wurde teilweise bereits vor rund 15 Jahren installiert. Wegen Eichfristen, technischer Alterung und neuer Anforderungen beginnt nun die Vorbereitung auf eine zweite Gerätegeneration.

Die Intelligente-Messgeräte-Anforderungsverordnung 2026 trat am 15. Juli 2026 in Kraft. Sie definiert unter anderem modernisierte Anforderungen an:

  • Messdaten,
  • Speicherung,
  • Kundenschnittstellen,
  • Lastunterbrechung,
  • Leistungsbegrenzung,
  • Schaltsignale,
  • Datenverarbeitung,
  • Opt-out-Funktionen.

Bestehende Geräte werden nicht sofort flächendeckend ersetzt. Die neue Verordnung enthält Übergangs- und Bestandsschutzregelungen. Spätestens ab dem 1. Januar 2040 sollen alle intelligenten Messgeräte eines Netzbetreibers den Vorgaben der neuen Generation entsprechen.

Vor- und Nachteile im Überblick

VorteileNachteile und Grenzen
Keine regelmäßige Vor-Ort-AblesungDetailliertere personenbezogene Verbrauchsdaten
Genauere VerbrauchsabgrenzungAbhängigkeit von Kommunikations- und IT-Systemen
Verbrauch im Portal kontrollierbarPortaldaten teilweise zeitverzögert
Erkennung ungewöhnlicher VerbräucheEinsparung entsteht nicht automatisch
Grundlage für dynamische TarifeDynamische Tarife können Preisrisiken enthalten
Erforderlich für EnergiegemeinschaftenUnterschiedliche Portale und Bedienkonzepte
Messung von Bezug und EinspeisungKonfiguration für Kunden teilweise unübersichtlich
Bessere Integration von PV und E-MobilitätTechnische Fehler sind nicht vollständig ausgeschlossen

Für wen sind Viertelstundenwerte besonders sinnvoll?

Die detaillierte Messung ist besonders interessant für Haushalte mit:

  • Elektroauto,
  • Wärmepumpe,
  • Photovoltaikanlage,
  • Batteriespeicher,
  • Klimaanlage,
  • elektrischer Warmwasserbereitung,
  • dynamischem Stromtarif,
  • Teilnahme an einer Energiegemeinschaft,
  • hohem oder stark schwankendem Stromverbrauch.

Bei einem kleinen Haushalt ohne flexible Großverbraucher reicht eine Tagesauswertung für die grundlegende Verbrauchskontrolle häufig aus.

Fazit: Smart Meter sind Messwerkzeug, kein automatisches Sparprogramm

Smart Meter bilden inzwischen die technische Grundlage des österreichischen Stromsystems. Sie ermöglichen eine genauere Abrechnung, digitale Verbrauchsportale, Photovoltaikeinspeisung, Energiegemeinschaften und zeitabhängige Stromtarife.

Der größte Nutzen entsteht nicht durch den Zähler selbst, sondern durch die Verwendung seiner Daten. Wer Verbrauchsspitzen analysiert, Geräte gezielt steuert und Strom in günstigere Zeiten verschiebt, kann Kosten reduzieren.

Ein Opt-out bleibt möglich, bedeutet aber lediglich eine Einschränkung bestimmter Funktionen. Einen Anspruch auf den alten mechanischen Ferraris-Zähler gibt es grundsätzlich nicht.

Mit der Viertelstundenmessung, dem seit April 2026 geltenden Sommer-Nieder-Arbeitspreis und der kommenden zweiten Smart-Meter-Generation gewinnen intelligente Messsysteme weiter an Bedeutung.

Häufige Fragen zum Smart Meter

Muss ich einen Smart Meter einbauen lassen?

Der Netzbetreiber darf den bestehenden Zähler durch ein digitales Gerät ersetzen. Ein Anspruch auf den dauerhaften Erhalt eines mechanischen Ferraris-Zählers besteht grundsätzlich nicht.

Kann ich die Datenübertragung ablehnen?

Bestimmte intelligente Funktionen können über ein Opt-out eingeschränkt werden. Erforderliche Zählerstände dürfen weiterhin für Abrechnung und Verbrauchsabgrenzung verwendet werden.

Was ist der Unterschied zwischen Opt-in und Opt-out?

Beim Opt-in beziehungsweise bei der detaillierten Konfiguration werden Viertelstundenwerte verwendet. Beim Opt-out werden erweiterte Mess- und Übertragungsfunktionen eingeschränkt.

Wo finde ich meine Verbrauchsdaten?

Die Werte stehen im Smart-Meter- oder Kundenportal des jeweiligen Netzbetreibers zur Verfügung.

Kostet der Smart Meter zusätzlich?

Für Installation und normalen Betrieb fallen grundsätzlich keine gesonderten direkten Kosten an. Die Finanzierung erfolgt über regulierte Mess- und Netzentgelte.

Brauche ich einen Smart Meter für Photovoltaik?

Für die korrekte Messung von Netzbezug und Einspeisung ist ein geeigneter digitaler Zähler erforderlich.

Brauche ich Viertelstundenwerte für eine Energiegemeinschaft?

Ja. Die erzeugte und verbrauchte Energie muss den Mitgliedern viertelstundengenau zugeordnet werden können.

Kann ein Smart Meter meinen Stromverbrauch senken?

Nicht selbstständig. Er liefert Daten, mit denen unnötiger Verbrauch erkannt und Strom gezielter genutzt werden kann.

Werden meine Verbrauchsdaten in Echtzeit übertragen?

Das Kundenportal wird üblicherweise täglich aktualisiert. Eine direkte Kundenschnittstelle kann abhängig vom Netzbetreiber aktuellere lokale Daten bereitstellen.

Wer ist bei Problemen zuständig?

Für Zähler, Messwerte und Datenübertragung ist der Netzbetreiber zuständig. Für Tarif, Energiepreis und Rechnung ist der Stromlieferant verantwortlich.

FAQ Smart Meter

Was ist ein Smart Meter?

Ein Smart Meter ist ein intelligenter elektronischer Stromzähler, welcher zukünftig die alten mechanischen Scheibenzähler ersetzen wird. 

Benötige ich einen Smart Meter?

Beide Zählerarten messen die Leistung – von diesem Standpunkt ist kein neuer Zähler notwendig. Der Smart Meter allerdings hat mehrere Optionen zur Datenauswertung, ist also für Technikaffine Personen von Vorteil. Zudem dürfte sich der Smart Meter in Kombination mit Smart Home Steuerungen nützlich machen. Auch bei der Eigenproduktion (z.B. durch Photovoltaik) benötigt es nur noch einen Smart Meter Zähler anstelle von zwei mechanischen Zählern.

Kann ich zum Smart Meter gezwungen werden?

Die EU schreibt den Einbau von Smart Meter Geräten vor, es herrscht also ein gesetzlicher Zwang zum Umstieg auf den Smart Meter. Die Opt Out Möglichkeit bietet lediglich die Einschränkung, dass die Kommunikation (gänzlich oder zumindest teilweise) mit dem Netzbetreiber und oder Energielieferanten untersagt wird.

Werden die Geräte teurer?

Erfahrungsgemäß haltet die moderne digitale Technik nicht so lange wie die alte Mechanik. Es fehlt oft an Software, Updates oder veralteter Hardware. Aus diesem Grund werden die Zähler sicher nicht 40 Jahre halten, sondern eher nach 5-10 Jahren getauscht werden. Weiters sind die Smart Meter als auch die Systeme dahinter teurer und stehen wahrscheinlich in keinem Verhältnis zur Einsparung der Zählerstandsableser. Aus diesem Grund wird zumindest mit einer Verdopplung der Gerätemiete, wenn nicht sogar Vervierfachung gerechnet.

Auch der Rechnungshof in Österreich kam im Jänner 2019 zu der Ansicht, dass die Kosten für die Stromkunden intransparent und ungewiss sind. Die E-Control versprach hingegen eine vorzeitige Belassung der Entgelte.