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Strompreisbremse, Stromkostenzuschuss, Netzkostenzuschuss – Informationen

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Strompreisbremse in Österreich

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Die Strompreisbremse wurde von der österreichischen Regierung beschlossen und beinhaltet einen Stromkostenzuschuss sowie einen Netzkostenzuschuss. Weitere Informationen findest du im Beitrag FAQ Strompreisbremse. Berechnungsbeispiele findest du im Beitrag Berechnungsbeispiele zum Stromkostenzuschuss und Netzkostenzuschuss. Der Gesetzestext in aktuell gültiger Form befindet sich im Rechtsinformationssystem (RIS.at). Ein kurzes Dokument sowie eine Grafik findest du im Beitrag “Stromkostenbremse in 4 Schritten selber berechnen“.

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Die Strompreisbremse für Energie tritt ab 01.12.2022 in Kraft, der Netzkostenzuschuss folgt mit 01.01.2023. Ziel ist es die steigenden Strompreise der Haushalte abzufedern, wobei der durchschnittliche Haushalt mit 3500kWh herangezogen wurde und davon 80% gefördert (entspricht 2900kWh). Dabei gilt jedoch eine Untergrenze (mindestens vom Kunden zu zahlen) von 10 Cent und eine Deckelobergrenze von 40 Cent, sodass nur Energiepreise in diesem Bereich gedeckelt werden (maximaler Zuschuss ist somit 30 Cent pro kWh).

In die Berechnung für den Energiekostenzuschuss fließt neben dem Verbrauchspreis (Energiepreis) auch die Grundpauschale (Grundgebühr). Abgezogen werden dafür allerdings Bonuszahlungen, wie für SEPA Abbuchungen oder elektronische Rechnung.

Ab 01.01.2023 soll die EAG Steuer (ehemals Ökostrom und Ökostromförderbeitrag) wieder eingeführt werden. Aus diesem Grund wird es im Bereich Steuern und Abgaben wieder zu einer Steigerung kommen. So wie sich derzeit die Lage darstellt dürfte die Strompreisbremse durch die EAG Steuer gegengerechnet werden, wodurch sich effektiv für den Kunden keine Verbesserung hinsichtlich der Energiepreise ergeben wird.

Außerdem dürften in ganz Österreich die Netzkostenbeiträge steigen, sodass es auch im Bereich Netzkosten / Systemnutzungsentgelte zu einer Erhöhung der Kosten kommen dürfte!

Stromkostenzuschuss in Österreich

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Der Stromkostenzuschuss gilt bis zu einem Grundkontingent von 2900kWh pro Zählpunkt in den Lastprofilen HO, HA und HF für natürliche Personen für den Energiepreis des Lieferanten über 10ct/kWh bis zu 40ct/kWh (netto, keine USt.). Der Energiepreis umfasst Arbeitspreis, Grundpreis, Rabatte & Boni und die Stromkostenzuschuss wird ohne Antrag ab 01.12.2022 bis 30.06.2024 gewährt. Der maximale Stromkostenzuschuss beträgt somit 870€ netto (2900*0,30ct).

Wer bekommt einen Energiekostenzuschuss?

Zählpunkte mit dem Lastprofil H0, HA oder HF mit einer natürlichen Person als Kunden erhalten automatisch auf ihrer Rechnung einen Energiekostenzuschuss ab 01.12.2022. Der Abzug (gesetzlich nur Netto vorgesehen) erfolgt automatisch und der Rechnungsbetrag ist bereits reduziert. Die Position befindet sich entweder unter dem Block Energie bzw. Energieentgelte, unter dem Block Sonstiges oder am Ende der Rechnung vor der Steuer.

Wie bekommt man den Energiekostenzuschuss?

Der Energiekostenzuschuss wird vom Energielieferanten auf der Rechnung in Abzug gebracht und befindet sich im Block Energie beziehungsweise Energieentgelte, im Block Sonstiges oder am Ende der Rechnung vor der Umsatzsteuer. Der Energiekostenzuschuss ist dabei als gesonderte Position ausgewiesen und reduziert bereits den Rechnungsbetrag (lediglich Netto!).

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Gibt es ein zusätzliches Kontingent?

Für Mehrpersonenhaushalte gibt es ein zusätzliches Kontingent, welches allerdings erst später gesetzlich präzensiert werden soll. Aus diesem Grund gibt es vorerst für alle Haushalte lediglich ein Kontingent von 2900 kWh pro Jahr und Zählpunkt in den Lastprofilen H0, HA und HF.

Weshalb sind in der Strompreisbremse nur die Lastprofile H0, HA und HF inkludiert?

Bei den Lastprofilen H0, HA, und HF handelt es sich um standardisierte Haushaltslastprofile. Das H steht dabei für Haushalt, wobei im Gegensatz zu Gewerbe es nur ein durchnummeriertes Haushaltsprofil H0 gibt. HA steht für Haushalt mit Warmwasserspeicher an einem Zählpunkt und HF für einen Haushalt mit einer Speicherheizung an einem Zählpunkt. Da das Warmwasser und die Heizung hier gemeinsam mit dem Stromverbrauch an einem Zähler hängen, war und ist eine Separation nicht möglich. Die Strompreisbremse sollte nur auf den für im Haushalt verbrauchten Strom wirken und nicht für Wärme (Heizung oder Warmwasser). Aus diesem Grund gibt es auch derzeit noch keine Fernwärmebremse, Gaspreisbremse oder Bremse für (unterbrechbare Lieferung) Lastprofile ULA, ULB, ULC, ULD, ULE und ULF.

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Bekommt jeder dieselbe Höhe der Strompreisbremse?

Nein, die Strompreisbremse ist von mehreren Faktoren abhängig. Diese lauten:

  • Energiepreis
  • Grundgebühr
  • Rabatte und Boni
  • Abrechnungszeitraum
  • Verbrauch innerhalb des Abrechnungszeitraums

All diese Faktoren beeinflussen die Höhe und auch die Menge des Stromkostenzuschusses.

Bei stark schwankenden Verbräuchen (zum Beispiel durch einen geringeren Verbrauch im Sommer) in Kombination mit Monatsrechnungen oder Lieferantenwechsel wird ein erheblicher Teil des Stromkostenzuschusses verschenkt. Beachte dabei die Berechnungsbeispiele (Bsp 9).

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Netzkostenzuschuss in Österreich

Zwischen 01.01.2023 und 30.06.2024 wird für einkommensschwache Haushalte ein Netzkostenzuschuss in Höhe von 75% (netto) für vom Netzbetreiber verrechnete Systemnutzungsentgelte mit Ausnahme von sonstigen Leistungen (Mahnungen, Abschaltung, etc.) bis zu einer maximalen jährlichen Höhe von 200€ (netto) gewährt. Die Umsetzung erfolgt über die GIS-Befreiung – im System als Ökostrombefreiung deklariert.

Wer bekommt einen Netzkostenzuschuss?

Alle Personen, welche vom Ökostromförderbeitrag / EAG Pauschale befreit sind bekommen automatisch und ohne Antrag einen Netzkostenzuschuss. Der Abzug versteht sich Netto und gilt nur für Systemnutzungsentgelte (Netznutzung, Netzverlust, Messpreis, etc.) mit Ausnahme von sonstigen Leistungen bis zu einer maximalen jährlichen Höhe von 200€.

Wie bekommt man den Netzkostenzuschuss?

Der Netzkostenzuschuss wird vom Netzbetreiber auf der Rechnung in Abzug gebracht und befindet sich im Block Netz, Netzentgelte beziehungsweise Systemnutzungsentgelte, im Block Sonstiges oder am Ende der Rechnung vor der Umsatzsteuer. Der Netzkostenzuschuss ist dabei als gesonderte Position ausgewiesen und reduziert bereits den Rechnungsbetrag (lediglich Netto!).

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand November 2022

Blogofant

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4 Responses

  1. 24. November 2022

    […] Informationen findest du im allgemeinen Informationsbeitrag zur Strompreisbremse. Berechnungsbeispiele findest du im Beitrag Berechnungsbeispiele für Stromkostenzuschuss und […]

  2. 24. November 2022

    […] einen Stromkostenzuschuss sowie einen Netzkostenzuschuss. Weitere Informationen findest du im allgemeinen Informationsbeitrag zur Strompreisbremse. Die häufigsten Fragen und Antworten hingegen im Beitrag FAQ […]

  3. 3. Dezember 2022

    […] Berechnung der beiden Komponenten der Strompreisbremse (Stromkostenzuschuss und Netzkostenzuschuss) ist auch für Laien nicht schwer, da eine annähernd […]

  4. 5. Dezember 2022

    […] Berechnung der beiden Komponenten der Strompreisbremse (Stromkostenzuschuss und Netzkostenzuschuss) ist auch für Laien nicht schwer, da eine annähernd […]

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